
Die Höhe der Kaltmiete ergibt sich aus der Größe des eigenen Zimmers und Anteilen an den Gemeinschaftsräumen.
Zusätzlich zur Kaltmiete müssen Betriebskosten entrichtet werden.
Die Umlage der Betriebskosten erfolgt auf Basis der genutzten Wohnfläche. Wie üblicherweise ist eine Kaution zu entrichten.
Die Nettomiete ist an die Mietobergrenze der LH München angepasst werden bei Bedarf vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen.